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Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

Den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erwirbt, wer am Ende des 10. Schuljahrgangs die Mindestanforderungen (max. eine 5) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat.

Sollten es doch einmal zwei 5en sein, kann die Ausgleichsregelung angewendet werden.

Die Klassenkonferenz entscheidet, ob von der Ausgleichsregelung Gebrauch gemacht wird - es ist keine Selbstverständlichkeit!

Die Ausgleichsregelung kann nicht angewendet werden, wenn zwei Hauptfächer mit 5 bewertet sind.

Näheres zu den Ausgleichsregelungen finden Sie in den FAQs.

 

Erweiterter Sekundarabschluss I

Für den Erweiterten Sekundarabschluss I müssen zusätzlich zu den Anforderungen des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss folgende Bedingungen erfüllt sein:

Im Durchschnitt müssen befriedigende Leistungen

  • in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und
  • in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik

erreicht worden sein.

 

Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss

Wer die Mindestanforderungen am Ende des 10.Schuljahrgangs nicht erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen geringere als ausreichende Leistungen erbracht hat, erwirbt den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

 

 

 

 

 

 

Oberschule Herzberg am Harz
Heidestraße 10
37412 Herzberg

Tel. 05521-996570
Fax 05521-9965719

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