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Wichtig: Ob von der Ausgleichsregelung Gebrauch gemacht wird entscheidet allein die Klassenkonferenz!

 

Wie kann ausgeglichen werden?

Zwei Fünfen können mit zwei Ausgleichsfächern, die mit Drei oder besser bewertet wurden ausgeglichen werden.
Achtung: Es müssen beide Fünfen ausgeglichen werden!

Eine Sechs kann ausgelichen werden, wenn

  • ein Ausgleichsfach mit 2 bewertet wurde, oder
  • zwei Ausgleichsfächer mit 3 bewertet wurden.

 

Welche Fächer sind Ausgleichsfächer?

Die vorgeschriebene Stundenzahl eines Ausgleichsfaches darf nur um eine Stunde geringer sein als die vorgeschriebene Stundenzahl des auszugleichenden Faches. Maßgebend ist die Stundentafel. Ausgleichsfach kann auch ein Wahlpflichtkurs, ein Wahlfach oder ein wahlfreier Kurs sein.

Ist für ein Ausgleichsfach in der Stundentafel keine verbindliche Stundenzahl vorgeschrieben, ist die Zahl der Wochenstunden im Stundenplan maßgebend.Maßgebend ist die Stundentafel.

"In der Realschule, im Gymnasium, im Realschulzweig und im gymnasialen Zweig der Kooperativen Gesamtschule sowie in der Integrierten Gesamtschule können die Fächer Deutsch, die Pflicht- und Wahlpflichtfremdsprachen und Mathematik (...) nur untereinander ausgeglichen werden."

Folgen:

Eine Fünf in Mathematik kann somit nur mit einer 3 in Deutsch oder Englisch ausgelichen werden.

Zwei 5en in den Hauptfächern können nicht ausgelichen werden.

 

In der Hauptschule können auch ausreichende Leistungen in Fachleistungskursen A als Ausgleich für mangelhafte Leistungen in Fachleistungskursen B oder in Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung herangezogen werden.

Quelle: http://www.schure.de [12.06.2010]

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